Gerichtsurteil bestätigt: Höcke muss Strafen wegen NS-Parole zahlen

Da hilft auch eine Überprüfung der Urteile nichts: Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass der Thüringer AfD-Landeschef zu Recht zweifach verurteilt wird. Die von ihm verwendete NS-Losung „Alles für Deutschland“ sei nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Höcke droht eine empfindliche Geldstrafe.